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Bushaltestelle Wattenbühlweg - Ausbau für den hindernisfreien Zugang - Unterlagen

Unterlagen zur amtlichen Publikation vom 17. November 2023

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.             

Die Gemeinde Oberrieden hat am 15. November 2023 das Auflageprojekte für den hindernisfreien Zugang zu der Bushaltestelle Wattenbühlweg fertiggestellt.

Die Projektunterlagen finden Sie im Anhang oder können zu den ordentlichen Öffnungszeiten wie folgt eingesehen werden: Gemeinde Oberrieden, Abteilung Tiefbau und Umwelt, Alte Landstrasse 33, 8942 Oberrieden.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist (Publikation vom 17. November 2023) schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18. Dezember 2023