Liegenschaftenverwaltung
Die Liegenschaftenverwaltung ist im Wesentlichen zuständig für
- Bewirtschaftung und Instandhaltung gemeindeeigener Liegenschaften und Grundstücke
- Vermietung von gemeindeeigenen Liegenschaften und Anlagen (Wohnräume, Mietobjekte für Anlässe, Bootsplätze)
- Ressourcenplanung und Weiterentwicklung
- Land- und Forstwirtschaft, Jagd