Soziale Dienste
Soziale Dienste sind zuständig für die Ausrichtung der wirtschaftlichen und persönlichen Hilfe. Die wirtschaftliche Hilfe beinhaltet die Ausrichtung finanzieller Hilfe an Personen, die nicht in der Lage sind, für sich und ihre Familienangehörigen aus eigenen Mitteln und anderen finanziellen Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterstützungen durch Familienmitglieder, etc. ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die wirtschaftliche Hilfe hat das soziale Existenzminimum sicherzustellen. Dazu gehören u.a. der Lebensunterhalt, die Wohnungskosten und die medizinische Grundversorgung.
Die persönliche Hilfe beinhaltet die Beratung und Betreuung von Personen, die in einer Notlage der Hilfe bedürfen. Dazu gehört auch die Vermittlung von Dienstleistungen anderer spezialisierter Institutionen.
Ergänzend zur wirtschaftlichen und persönlichen Hilfe betreut die Gemeinde die ihr zugewiesenen Asylsuchenden mit dem Hauptziel der sozialen, sprachlichen und beruflichen Integration.
Die Zuteilung erfolgt über das Sozialamt des Kantons Zürich und richtet sich nach einem vom Kanton Zürich festgelegten Aufnahmekontingent. Die Gemeinden erbringen alle Dienstleistungen, die von Gesetzes wegen den Personen des Asylbereichs zustehen. Dazu gehören die Unterbringung von Asylsuchenden sowie die kommunale Asylfürsorge.
Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung mit den zuständigen Fachpersonen Sozialhilfe und Asyl.
Die Aufsicht sowie strategische Entscheide erfolgen durch die Sozialbehörde Oberrieden.
Informationen zur individuellen Prämienverbilligung bei der Krankenkasse erhalten Sie bei der SVA Zürich.