Zusatzleistungen
Zusatzleistungen (ZL), in anderen Kantonen werden sie Ergänzungsleistungen genannt, helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Zusatzleistungen sind eine Versicherungsleistung der AHV oder IV, keine wirtschaftliche Hilfe (Sozialhilfe).
Sie sichern einkommenschwachen AHV- und IV-Rentenberechtigten eine angemessene materielle Existenz oder ermöglichen ihnen, mit Zusatzleistungen, die selbständige Bezahlung ungedeckter Heimkosten.
Zusatzleistungen umfassen hauptsächlich folgende Leistungen:
- Festsetzen und Ausrichten von Zusatzleistungen, kantonalen Beihilfen und Gemeindezuschüssen
- Festsetzen und Ausrichten von Zuschüssen bei Heimaufenthalt
- Prüfen und Vergüten von Krankheits- und Behinderungskosten
- Gewähren ausserordentlicher Gemeindezuschüsse in Härtefällen
- Ausrichten der Einmalzulagen gemäss Beschluss der Sozialbehörde
- Beratung