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Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026

Anordnung Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026, Einreichung Wahlvorschläge

Als wahlleitende Behörde ordnet der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Legislatur 2022 bis 2026 auf Sonntag, 27. März 2022, an. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 15. Mai 2022, statt. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung der Gemeinde Oberrieden werden an der Urne gewählt:

Gemeinderat                                        6 Mitglieder, davon 1 Präsident(in)
Schulpflege                                          5 Mitglieder, davon 1 Präsident(in)
Sozialbehörde                                      4 Mitglieder
Rechnungsprüfungskommission     5 Mitglieder, davon 1 Präsident(in)

In Anwendung von Art. 7 der neuen Gemeindeordnung der Gemeinde Oberrieden erfolgt die Wahl für die Gemeindebehörden mit leeren Wahlzetteln. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt gemäss § 61 des Gesetzes über die politischen Rechte beigelegt, auf welchem die öffentliche zur Wahl vorgeschlagenen Personen für ein Behördenamt aufgelistet werden. Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Oberrieden.

Kandidatinnen oder Kandidaten, die auf dem Beiblatt aufgeführt werden möchten, müssen ihren Wahlvorschlag schriftlich, bis spätestens 4. Januar 2022 und unter Angabe folgender Daten bei der Gemeindeverwaltung Oberrieden, Abteilung Präsidiales, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, einreichen.

- Name, Vorname und Geschlecht
- Geburtsdatum
- Beruf
- Adresse
- Heimatort
- Angestrebtes Behördenamt

Zusätzlich können der Rufname, die Parteizugehörigkeit sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich ein Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

GEMEINDERAT OBERRIEDEN