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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung Holzgasse

Aufgrund des Neubauprojekts «Neubau Mehrfamilienhaus Holzgasse Nr. 5», wird auf der Holzgasse, aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einbahnverkehrsregime mit Fahrtrichtung Thalwil in der Zeit

vom 28. Juli 2023 bis voraussichtlich Ende März 2024

eingeführt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften für Anwohner und Zubringerdienst ist jederzeit gewährleistet. Die Umleitung erfolgt über die Hintere Bergstrasse, Butzenbachstrasse, Holzgasse und Hubstrasse und ist vor Ort signalisiert. Für Fussgänger ist die Holzgasse uneingeschränkt passierbar. Die Bauarbeiten werden von der Firma Zürcher Holzbau AG durchgeführt.

Wir bitten um Verständnis für die dadurch entstehenden Umstände. Bei Fragen zum Verkehrsregime steht Ihnen der Leiter Werkdienste, Albert Vonrüti, Telefon 044 722 71 72, gerne zur Verfügung.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Abteilung Tiefbau und Umwelt

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