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Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023; Beschlüsse

Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023; Beschlüsse und Protokollauflage

An der Gemeindeversammlung haben 202 Stimmberechtigte von total 3388 (ausmachend 5.96 %) teilgenommen.

Die Stimmberechtigten haben folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Jahresrechnung 2022 der Politischen Gemeinde: Genehmigung
  2. Festlegung Publikationsorgan für amtliche Medien: Zustimmung

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21 a VRG)
  • und im Übrigen wegen Verletzungen des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19 b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll kann ab dem 26. Juni 2023 bei der Gemeindeverwaltung Oberrieden, Abteilung Präsidiales, während der Bürozeiten, eingesehen werden. Zudem wird es auf der Webseite der Gemeinde Oberrieden www.oberrieden.ch aufgeschaltet

Gemeinderat Oberrieden