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Inkraftsetzung «Reglement zum Mehrwertausgleichsfonds»

Das Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds regelt die Mittelverwendung aus der Mehrwertabgabe, die bei Ein- oder Aufzonungen erhoben wird. Die Fondseinnahmen dürfen nicht in den allgemeinen Gemeindehaushalt fliessen. Sie sind für Massnahmen im Sinne des Raumplanungs-gesetzes wie beispielsweise Gestaltung des öffentlichen Raums, Erholungseinrichtung oder Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von ÖV-Haltestellen einzusetzen.

Das Reglement wurde von der Gemeindeversammlung im Juni 2022 beschlossen und anschliessend publiziert. Nachdem das Reglement inzwischen in Rechtskraft erwachsen ist, hat der Gemeinderat seine Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2023 beschlossen.

 

Gemeinderat Oberrieden

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