Direkt zum Inhalt

Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung

Betrifft: 8942 Oberrieden

Mit Beschluss Nr. 21-147 vom 14. Dezember 2021entschied der Gemeinderat wieder einen Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer Thomas Frick, patentierter Ingenieur Geometer sowie Nicole Romer, patentierte lngenieur-Geometerin, Frick & Partner, dipl. Ingenieure ETH/SIA, Adliswil abzuschliessen.

Der Nachführungsvertrag sowie der Gemeinderatsbeschluss können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Oberrieden,
Abteilung Tiefbau und Umwelt 
Alte Landstrasse 33
8942 Oberrieden
eingesehen werden.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

20. Dezember 2021
Gemeinderat Oberrieden