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Vorübergehende Verkehrsanordnung Hubstrasse

Vorübergehende Verkehrsbeschränkung Hubstrasse

Infolge Neubauprojekt «2 Mehrfamilienhäuser, Alte Landstrasse 12 und 14» wird auf der Hubstrasse, Bereich Liegenschaft Alte Landstrasse 12 "ehem. Restaurant Liebegg", aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einbahnverkehrsregime mit Fahrtrichtung Alte Landstrasse in der Zeit

vom 10. Januar 2022 bis voraussichtlich Ende Juni 2023

eingeführt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften für Anwohner und Zubringerdienst ist jederzeit gewährleistet. Die Umleitung erfolgt über die Dörflistrasse und ist vor Ort signalisiert. Für Fussgänger ist die Hubstrasse auf dem Trottoir (Seite Thalwil) uneingeschränkt passierbar.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

8942 Oberrieden, 7. Januar 2022

Tiefbau und Umwelt

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