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Änderung Gebührentarif

Mit Beschluss Nr. 22-35 und 22-41 hat der Gemeinderat den Gebührentarif angepasst wie folgt:

Zur Deckung der Verwaltungskosten werden auf Leistungen der amtlichen Vermessung neu 10 Prozent erhoben und den Verursachenden verrechnet. Hierzu wurde Artikel 14 des Gebührentarifs ergänzt mit Ziffer 7: Nachführungsgebühr auf die Leistungen der amtlichen Vermessung,
10 % der Vermessungskosten.

Im Weiteren hat der Gemeinderat vorwiegend redaktionelle Änderung bei Art. 34, Art. 37, Art. 44, Art. 46, Art. 47 und Art. 48 im Bereich Sicherheit beschlossen.

Der Beschluss mit Beilage (Synopse) kann online eingesehen werden und liegt bei der Gemeindekanzlei während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

8942 Oberrieden, 22. März 2022
Gemeinderat Oberrieden