
Anerkennungsbestätigung
Zuständigkeit: Zivilstandsamt Horgen
Anerkennungsbestätigungen können nur ausgestellt werden, wenn die Anerkennung in Horgen, Hirzel oder Oberrieden erfolgt ist.
Berechtigt zum Bezug einer Anerkennungsbestätigung sind folgende Personen
- Der anerkennende Kindsvater (inkl. gesetzlicher Vertreter)
- Das anerkannte Kind (inkl. gesetzlicher Vertreter)
Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht eine dieser obgenannten Personen.
Gebühr: Fr. 30.–