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Anerkennungsbestätigung

Zuständigkeit: Zivilstandsamt Horgen

Anerkennungsbestätigungen können nur ausgestellt werden, wenn die Anerkennung in Horgen, Hirzel oder Oberrieden erfolgt ist.

Berechtigt zum Bezug einer Anerkennungsbestätigung sind folgende Personen

  • Der anerkennende Kindsvater (inkl. gesetzlicher Vertreter)
  • Das anerkannte Kind (inkl. gesetzlicher Vertreter)

Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht eine dieser obgenannten Personen.

Gebühr: Fr. 30.–