

Anerkennungsbestätigungen können nur ausgestellt werden, wenn die Anerkennung in Horgen, Hirzel oder Oberrieden erfolgt ist.
Berechtigt zum Bezug einer Anerkennungsbestätigung sind folgende Personen
Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht eine dieser obgenannten Personen.
Gebühr: Fr. 30.–