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Bestattungen / Friedhof

Bestattungen

Wir sind auch in Zeiten der Trauer und des Verlusts für Sie da. Bei Todesfällen unterstützen wir die Hinterbliebenen einfühlsam und kompetent.

Wir treffen die Vorbereitung für die gewünschte Beisetzung (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung) und stehen auch im engen Kontakt mit den kirchlichen Behörden resp. zuständigen Pfarrerinnen/Pfarrern (Abdankungsfeier). Einsargung, Sarg, Überführung sowie eine allfällige Kremation sind für verstorbene ortsansässige Personen kostenlos.

Als angehörige oder bevollmächtigte Person melden Sie sich so bald als möglich (am besten telefonisch) bei der Stelle Bestattungen in unserer Gemeinde. 
Für die Aufnahme der Personalien bringen Sie bitte – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit:

  • ärztliche Todesbescheinigung oder Todesanzeige vom Spital/Heim
  • allfällige letztwillige Bestattungsverfügung der verstorbenen Person
  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis, Reisepass)
  • Schriftliche Willensäusserung der verstorbenen Person bezüglich Bestattung und Grab (falls vorhanden)

Auf unserem Friedhof in Oberrieden stehen folgende Grabtypen zur Auswahl:

  • Urnen-Reiheneinzelgrab (Ruhezeit 20 Jahre)
  • Erdbestattungs-Reiheneinzelgrab (Ruhezeit 20 Jahre)
  • Gemeinschaftsgrab (Urnenbeisetzung)

Es besteht die Möglichkeit, ein Familiengrab zu mieten (Mietdauer 40 Jahre). Wir beraten Sie gerne.

Todesfall zu Hause 

Benachrichtigen Sie umgehend;

  • Hausarzt bzw. Notfallarzt, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist bitte Tel. 0800 33 66 55,
  • Bestattungsdienst Hans Gerber AG, nach dem Besuch des Arztes (Tel. 052 355 00 11).

Melden Sie sich am nächstmöglichen Arbeitstag bei Stelle Bestattungen Oberrieden (Tel. Voranmeldung unter 044 722 71 02). Mitzubringende Dokumente:

  • Ärztliche Todesbescheinigung im Original
  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung sowie ID und/oder Pass (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis und Reisepass)
  • Schriftliche Willensäusserung der verstorbenen Person bezüglich Bestattung und Grab (falls vorhanden)

Todesfall im Spital oder Heim

Bei Tod in einem Spital oder Heim erledigen die Spitäler bzw. Heime die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.

 

Bereichsleitung

Mitarbeitende

Jörg Verena
Sachbearbeiterin Steuern
Telefon G
044 722 71 05 (jeweils vormittags)
Aufgabenbereiche
  • Auskunft
  • Sekretariatsarbeiten