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Allgemeine Bestimmungen

Betriebszeiten

  • Freitag, 14.00 bis 02.00 Uhr (mindestens bis 24.00 Uhr)
  • Samstag, 14.00 bis 04.00 Uhr (mindestens bis 24.00 Uhr)
  • Sonntag, 14.00 bis 24.00 Uhr (mindestens bis 21.00 Uhr)

Gebühren

(gem. Gebührentarif Gemeinde Oberrieden vom 1. Januar 2019 (Anpassung 1. April 2020)

  • Platzgebühr Marktstand für Einwohner Vereine, Parteien, Kirchen, gebührenfrei
  • Platzgebühr Marktstand Private (inkl. Strom, Abfall), pauschal Fr. 100.–
  • Umtriebs Gebühren für Schausteller (Strom, Abfall), pauschal Fr. 100.–

Festwirtschaftsbewilligung

Bewilligungsgebühr: 50 Franken.

Auf- und Abbau

In der Aufbauwoche vor der Chilbi darf die Auffahrt der Wagen auf dem Chilbiplatz (Schulhausplatz) am Montag frühestens ab 07.30 Uhr (nach Schulbeginn), an der Kirchstrasse am Mittwoch ab 12.00 Uhr und auf der Alten Landstrasse ab Freitag 07.00 Uhr beginnen. Der Platzmeister koordiniert die Auffahrtszeiten, deshalb muss mit ihm Rücksprache genommen werden.

Nach der Chilbi muss der Platz auf der Alten Landstrasse bis Sonntag, 24.00 Uhr, der Platz an der Kirchstrasse bis Dienstag 20.00 Uhr und der Chilbiplatz bis Dienstag 22.00 Uhr in ordnungsgemässem Zustand übergeben werden.

Am Chilbisonntag dürfen Fahrgeschäfte und Buden, Verkaufsstände etc. nur nach Absprache mit dem Platzmeister demontiert werden. Abbrucharbeiten während der Nacht sind untersagt. Über Ausnahmen entscheidet der Platzmeister. Bei schlechtem Wetter wird mit dem Platzmeister frühestens ab 21.00 Uhr Rücksprache genommen, ob die Anlage abgestellt werden kann.

Den Weisungen und Anordnungen des Platzmeisters und der Polizeiorgane ist strikte Folge zu leisten.