Urnenabstimmungen
Urnenabstimmungen 2022
13. Februar 2022
27. März 2022 (Erneuerungswahlen Gemeindebehörden, 1. Wahlgang)
15. Mai 2022
25. September 2022
27. November 2022
Vorlagen / Ergebnisse
Die Vorlagen bzw. Ergebnisse von eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen sind zu finden unter:
Die Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen, welche auf der Startseite veröffentlicht werden, sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate sind unter den obigen Links zu finden.
Briefliche Stimmabgabe
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis; ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
- Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
- Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert ins Antwortcouvert. Achten Sie darauf, dass die Rücksendeadresse im Couvertfenster sichtbar ist.
- Senden Sie das Antwortcouvert rechtzeitig ab (B-Post). Stimmzettel, die das Wahlbüro bis am Sonntag, 11.00 Uhr, nicht erreichen, können nicht berücksichtigt werden. Das Antwortcouvert kann auch bis am Sonntag, 11.00 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden.
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Persönlich an der Urne
- Sie können in der Woche vor der Abstimmung/Wahl an der Urne im Gemeindehaus, Schalter Einwohnerkontrolle mit gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises abstimmen.
- Am Abstimmungssonntag beim Gemeindehaus von 9.00 - 11.00 Uhr.
Stellvertretung
Sie können sich durch eine andere in Oberrieden stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie dazu Ihren Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen der Vertretung, zusammen mit den Stimm-/Wahlunterlagen, mit. Bitte beachten Sie, dass Ihre Stimme ohne Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis ungültig ist. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.