Allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erheblichen Brandgefahr hat der Gemeindepräsident ein allgemeines Feuerverbot für das übrige Gemeindegebiet erlassen.
Damit gilt ab dem 14. Juli 2026 für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Oberrieden ein Feuerverbot.
Was ist verboten?
Das Feuerverbot umfasst insbesondere:
- das Entzünden von offenem Feuer;
- das Benützen von Feuerstellen;
- das Benützen von Feuerschalen;
- das Grillieren mit Holz, Holzkohle oder anderen festen Brennstoffen;
- das Abbrennen von Gartenabfällen oder sonstigen Materialien;
- das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk (inkl. Frauenfürze, Raketen, Vulkane usw.);
- das Entfachen von Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1. August-Feuer);
- das Steigenlassen von Himmelslaternen oder ähnlichen Fluglaternen.
Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze, sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
Das Verbot gilt sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund.
Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills bleibt zulässig, sofern diese bestimmungsgemäss verwendet werden und dadurch keine Brandgefahr entsteht.
Dauer
Das Feuerverbot tritt am 14. Juli 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die Anordnungen konsequent einzuhalten und dankt für das Verständnis. Mit dem sorgfältigen Verhalten jeder einzelnen Person kann das Risiko von Bränden erheblich reduziert werden.
Die amtliche Publikation zum Feuerverbot finden Sie unter folgendem Link: Amtsblattportal.
Abteilung Bevölkerung und Sicherheit