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Parkierungsbewilligungen

Geltungsbereich

Anwohnende sowie weitere berechtigte Anspruchsgruppen können eine Parkierungsbewilligung für das zeitlich unbeschränkte Parkieren in der weissen Zone ausserhalb der Zentrumszone beziehen (Zonenplan). Die Parkierungsbewilligung kann online oder am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. 

Geltungsbereich

Die Parkierungsbewilligung gilt:

  • auf weiss markierten Parkfeldern
  • innerhalb der entsprechend signalisierten Zone, sofern kein Parkverbot signalisiert ist/gilt
  • für Fahrzeuge gemäss Art. 5 der Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund 

Die Online-Registration für digitale Parkierungsbewilligungen erfolgt mit der Kontrollschildnummer (öffnet in einem neuen Fenster). 

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Hier finden Sie eine Anleitung: Anleitung Parkierungsbewilligung

Digitale Parkierungsbewilligung beantragen

Parkierungsbewilligungen können online beantragt und mit Kreditkarte oder TWINT bezahlt werden. Die Abteilung Bevölkerung und Sicherheit prüft die Anspruchsberechtigung. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen per E-Mail.

Alternativ können Parkierungsbewilligungen am Schalter der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus unter Vorweisung des Fahrzeugausweises bezogen werden. Die Bezahlung ist mit Debitkarten (Maestro, PostFinanceCard), TWINT oder bar möglich.

Anwohnerparkbewilligung

Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Oberrieden sowie Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter mit Wohnsitz/Aufenthalt in der Gemeinde Oberrieden können eine Anwohnerparkbewilligung beantragen.

Die Bewilligung kann erteilt werden für:

  • Motorfahrzeuge, die auf den Namen und die Adresse der antragstellenden Person eingelöst sind
  • Motorfahrzeuge, die der Person nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassen wurden.

Mit der Anwohnerparkbewilligung ist das zeitlich unbeschränkte Parkieren in der weissen Zone innerhalb der entsprechenden Parkierungszone möglich.

Parkierungsbewilligung für ortsansässige Geschäftsbetriebe

Ortsansässige Geschäftsbetriebe mit Betriebsdomizil in der Gemeinde Oberrieden in einer Parkierungszone mit Parkzeitbeschränkung können eine Betriebsparkbewilligung beantragen.

Die Bewilligung wird für Motorfahrzeuge ausgestellt, die auf den Namen und die Adresse des Betriebs eingelöst sind.

Parkbewilligung für Mitarbeitende

Mitarbeitende von Betrieben innerhalb einer Parkierungszone können ebenfalls eine Parkierungsbewilligung erhalten.

Voraussetzung ist, dass der Betrieb nachweisen kann, dass auf Privatgrund nicht genügend Parkplätze für die Mitarbeitenden zur Verfügung stehen.

Parkierungsbewilligung für Handwerks- und Servicebetriebe

Handwerks- und Servicebetriebe sowie Notfalldienste können eine Parkierungsbewilligung für Fahrzeuge beantragen, die unmittelbar für ihre berufliche Tätigkeit in der Gemeinde Oberrieden eingesetzt werden.

Die Fahrzeuge müssen beispielsweise:

  • mit einer Werkstatteinrichtung ausgerüstet sein oder
  • hauptsächlich für den Transport von Material oder Werkzeug verwendet werden.

Die Bewilligung gilt nur im Zusammenhang mit der entsprechenden Tätigkeit und für deren Dauer.

Parkierungsbewilligung für Gesundheitsdienste

Für Spitex-Organisationen, Betreuungsdienste sowie Ärztinnen und Ärzte, die Hausbesuche in der Gemeinde Oberrieden durchführen, können Gesundheitsparkierungsbewilligungen erteilt werden.

Diese dürfen ausschliesslich für medizinische Einsätze oder Hausbesuche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in Oberrieden verwendet werden.

Parkierungsbewilligung für Besuchende

Für Besuchende können kurzfristige Parkierungsbewilligungen erworben werden.

Es stehen folgende Bewilligungen zur Verfügung:

  • Tagesbewilligung (00:00–24:00 Uhr)
  • Wochenbewilligung (sechs aufeinanderfolgende Werktage)

Für diese Bewilligungen bestehen keine besonderen Berechtigungsvoraussetzungen.

Tagesparkbewilligungen

Tagesparkbewilligungen für Besucherinnen und Besucher oder Anwohnerinnen und Anwohner können über den untenstehenden QR-Code oder unter folgendem Link bezogen werden. Die Bewilligungen sind nach der Bezahlung sofort gültig. Für diese Bewilligungen bestehen keine besonderen Berechtigungsvoraussetzungen.

Tagesparkbewilligungen QR Code

Gebühren und weitere Informationen

Für Parkierungsbewilligungen wird eine Gebühr erhoben. Diese dient der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums sowie der Nutzung der öffentlichen Strassen.

Es besteht generell kein Anspruch auf einen fix zugeteilten Parkplatz. Es steht grundsätzlich die verfügbaren sowie signalisierte und markierte Parkierungsfläche zur Verfügung. 

Bei vorzeitiger Rückgabe der Bewilligung kann die Gebühr für nicht beanspruchte volle Kalendermonate zurückerstattet werden.

Die genauen Gebühren und Ausführungsbestimmungen werden vom Gemeinderat festgelegt und finden Sie hier: