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Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Oberrieden, Genehmigung

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Daher müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen Gewässerraum festlegen. Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet von Oberrieden wurde vom 5.9 bis 5.11.2025 während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben. Die Baudirektion hat die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen ist in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert. Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung vom 26.1.2026 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf §15 HWSchV im Siedlungsgebiet von Oberrieden festgelegt.             

Beschluss-/Verfügungsnummer: BD02151658          

Angaben zur Auflage

Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Oberrieden die Festlegung öffentlich bekannt. Die Verfügung vom 26.01.2026 wird zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen vom 20.2.2026 bis zum 22.3.2026 während 30 Tagen bei der Gemeinde Oberrieden, Abteilung Hochbau öffentlich aufgelegt. Die physischen Unterlagen können zu den regulären Schalteröffnungszeiten der Gemeinde in der Abteilung Hochbau eingesehen werden und die Gewässerräume sind im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.                        

Rechtliche Hinweise

Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.                           

Kontaktstelle

Gemeinde Oberrieden - Hochbau
Alte Landstrasse 33
8942 Oberrieden