Voranwendung Teilrevision Bau- und Zonenordnung Klimaangepasste Siedlungsentwicklung
Am 2. Dezember 2025 hat der Gemeinderat gemäss Vorberatung der Ortsplanungskommission zuhanden der öffentlichen Auflage und kantonalen Vorprüfung beschlossen, Musterbestimmungen des Kantons für die Gemeinde in geeigneter Form einzuführen, die mit mehr Begrünung eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung ermöglichen.
Die Bevölkerung und der Kanton haben während der Publikation vom 12. Dezember 2025 bis 25. Februar 2026 - wegen der Weihnachtsfeiertage auf 75 Tage verlängert - die Gelegenheit, diese Bestimmungen zu prüfen und der Abteilung Hochbau dazu Bemerkungen und Einwendungen, vorzugsweise per E-Mail an hochbau@oberrieden.ch (Gemeinde versendet persönliche Eingangsbestätigung) zukommen zu lassen.
Es werden im Baubewilligungsverfahren folgende Vorschriften vorangewendet:
- Art. 36 Abs. 1 Spiegelstrich 2 mit Abs. 3 und 4 – Regelung unterirdischer Gebäudeabstand
- Art. 36 Abs. 5 – Erleichterte Baumpflanzung an Strassengrenzen
- Art. 36b – Grundsätze zur artenreichen Begrünung
- Art. 36c – 50% Grünflächen in Vorgärten in Wohn- und Mischzonen sowie der Zone für öffentliche Bauten
- Art. 36d – Baumerhalt und Baumpflanzungen bezogen auf die Grundstücksgrösse
- Art. 36e – Wasserdurchlässige Oberflächenmaterialisierung
- Art. 36f – Kompensationsmöglichkeiten Grünflächenziffer (Praxis)
- Art. 37 Abs. 4 – Anrechnungsmöglichkeiten Spiel- und Ruheflächen an die Grünflächenziffer
Aufgrund eingegangener Einwendungen und dem kantonalen Vorprüfungsbericht wird die Vorlage ggf. überarbeitet. Sie soll voraussichtlich der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026 zum Beschluss vorgelegt werden. Das Revisionsverfahren wird mit der Genehmigung durch die Baudirektion und der anschliessenden Inkraftsetzung voraussichtlich im Herbst 2026 abgeschlossen.