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Informationsveranstaltung am 7. Mai 2025 um 19:30 in der Aula Langweg zur Teilrevision Bau- und Zonenordnung mit der Harmonisierung der Baubegriffe und weiteren Revisionspunkten

Die «Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe» (IVHB) ist ein Vertrag zwischen den Kantonen (Konkordat) mit dem Ziel, die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die Änderungen werden in den einzelnen Gemeinden erst wirksam, wenn diese ihre Bau- und Zonenordnungen (BZO) harmonisiert haben. Neben der Übernahme der neuen Baubegriffe wurden einige weitere Anpassungen an der Bauordnung vorgenommen und am 25. März 2025 vom Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2025 beschlossen:

-    Neudefinition des Attikageschosses

-    Wechsel von Gebäudehöhe zu Fassadenhöhe

-    Aufhebung des grossen Grundabstandes

-    Einführung einer Grünflächenziffer in den Wohn- sowie Wohn- und Gewerbezonen

-    Einführung eines halben anrechenbaren Untergeschosses

-    Regelung der Dachbegrünung und Beschränkung der Dachflächennutzung 

-    Begrenzung der Terrainveränderungen im UG

-    Möglichkeit, Pflichtparkplätze mit einem Mobilitätskonzept zu reduzieren

-    Diverse kleine Änderungen zur Verbesserung der Verständlichkeit oder Anpassung an die Praxis

Mit der Ergänzung der Bauordnung in Art. 43 und 44 BZO hat die Gemeinde Oberrieden 2023 die Grundlage geschaffen, um bei der Realisierung von planungsbedingten Mehrwerten eine Mehrwertabgabe zu erheben. Mit der vorliegenden Revision von Art. 15 BZO können im Untergeschoss von Wohn- sowie Wohn- und Gewerbegebäuden Nutzräume im Umfang von 50% der Grundfläche geschaffen werden. Dies führt zu einem planungsbedingten Mehrwert, für welchen gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Mehrwertabgabe zu bezahlen ist. Eine solche wird fällig für Grundstücke und Multiparzellen, die grösser als 2'000 m2 sind, oder wenn der Mehrwert grösser als Fr. 100'000.- ist (vgl. Art. 43 BZO). Die vom Mehrwertausgleich potentiell betroffenen Grundeigentümer wurden von der Gemeinde schriftlich über die Mehrwertprognose orientiert.

An der Veranstaltung wird die gesamte BZO-Revision im Detail erläutert. Weiterhin wird über die Anwendung der Mehrwertabgabe, die eingegangenen Einwendungen gemäss Einwendungsbericht und die Initiative Mäder zur Mehrwertabschaffung informiert. Zudem wird ein Ausblick auf mögliche weitere Revisionsvorhaben gegeben, die noch nicht in dieser Revision behandelt werden konnten. Es wird ein Flyer zur Mehrwertabgabe aufgelegt.

Diese Veranstaltung dient als Vorinformation für die Gemeindeversammlung am 5. Juni 2025, an der die BZO-Revision und die Initiative Mäder vom Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt wird. Das Revisionsverfahren wird anschliessend mit der Genehmigung durch die Baudirektion und der Inkraftsetzung voraussichtlich bis Oktober 2025 abgeschlossen.