
Information und Hinweis zur Voranwendung Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO): Harmonisierung der Baubegriffe und weitere Revisionspunkte
Neben der Übernahme der neuen Baubegriffe wurden einige weitere Anpassungen an der Bauordnung vorgenommen und am 25. März 2025 vom Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2025 beschlossen:
- Neudefinition des Attikageschosses
- Aufhebung des grossen Grundabstandes
- Wechsel von Gebäudehöhe zu Fassadenhöhe
- Einführung einer Grünflächenziffer in den Wohn- sowie Wohn- und Gewerbezonen
- Einführung eines halben anrechenbaren Untergeschosses
- Regelung der Dachbegrünung und Beschränkung der Dachflächennutzung
- Begrenzung der Terrainveränderungen im UG
- Möglichkeit, Pflichtparkplätze mit einem Mobilitätskonzept zu reduzieren
- Diverse kleine Änderungen zur Verbesserung der Verständlichkeit oder Anpassung an die Praxis
Davon müssen folgende verschärfende Vorschriften vorangewendet werden:
- Art. 6, 15, 22 - Einführung der Grünflächenziffer
- Art. 32 - Regelung der Dachbegrünung und Beschränkung der Dachflächennutzung
- Art. 36a - Begrenzung der Terrainveränderungen im UG
Am Mittwoch, 7. Mai 2025 um 19.30 Uhr informiert die Gemeinde in der Aula am Langweg an einer Informationsveranstaltung über die Teilrevision der BZO.
Aufgrund der eingegangenen Einwendungen und dem Vorprüfungsbericht des Kantons wurde die Vorlage überarbeitet und wird der Gemeindeversammlung am 5. Juni 2025 vom Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Das Revisionsverfahren wird mit der Genehmigung durch die Baudirektion und der anschliessenden Inkraftsetzung voraussichtlich bis Oktober 2025 abgeschlossen.