
Betreuungszuschüsse Familienergänzende Betreuung im Vorschulalter
Zuständigkeit: Soziale Dienste
Erziehungsberechtigte erhalten Betreuungszuschüsse im Rahmen der familienergänzenden Betreuung für Kinder im Vorschulalter gemäss §18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Kantons Zürich. Die Gemeinde Oberrieden richtet Zuschüsse für die Betreuung in Kindertagesstätten (KiTa) und Tagesfamilien gemäss der entsprechenden Verordnung und Reglement aus.
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