Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024; Beschlüsse und Protokollauflage
Die Stimmberechtigten haben folgende Beschlüsse gefasst:
- Budget 2025 der Politischen Gemeinde und Festsetzung des Steuerfusses auf 84 Prozent:
Anträge aus der Versammlung:
30'000 Franken für Unterstützungsbeiträge in der Schweiz: Genehmigung
30'000 Franken für Unterstützungsbeiträge im Ausland: Nicht Genehmigung.
Das Budget 2025 wurde mit der genannten Änderung genehmigt.
Der Steuerfuss wurde auf 84 % (Vorjahr 88 %) festgesetzt.
- Verordnung Betreuungszuschüsse Familienergänzende Betreuung Oberrieden: Genehmigung
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung
innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21 a VRG) - und im Übrigen wegen Verletzungen des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19 b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.