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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung Fachstrasse

Infolge Neubauprojekt «Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Mehrfamilienhaus Fachstrasse Nr. 2» wird auf der Fachstrasse, aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einbahnverkehrsregime mit Fahrtrichtung Thalwil in der Zeit

vom 10. April 2023 bis voraussichtlich Ende März 2025

eingeführt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften für Anwohner und Zubringerdienst ist jederzeit gewährleistet. Die Umleitung erfolgt über die Bruggstrasse, Bickelstrasse und Winkelhaldenstrasse und ist vor Ort signalisiert. Für Fussgänger ist die Fachstrasse auf dem Trottoir uneingeschränkt passierbar.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Tiefbau und Umwelt