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Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Flyer Leinenpflicht

Gestützt auf die neue Jagdgesetzgebung musste das Hundegesetz angepasst werden. Neu gilt zwischen dem 1. April und dem 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Als Waldrand wird dabei ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung zum Wald definiert. Diese Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen

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