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Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022; Beschlüsse und Protokollauflage

An der Gemeindeversammlung haben 95 Stimmberechtigte von total 3366 (ausmachend 2.82 %) teilgenommen.

Die Stimmberechtigten haben folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Anteilige Kostenübernahme Pandemie-Defizit Stiftung Amalie Widmer: Zustimmung
  2. Verordnung über die Entschädigung von Behördenmitgliedern und weiteren Funktionären: Zustimmung
  3. Budget 2023 der Politischen Gemeinde: Genehmigung und Festsetzung des Steuerfusses auf 88 Prozent: Zustimmung

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21 a VRG)
  • und im Übrigen wegen Verletzungen des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19 b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll wird am 16. Dezember 2022 auf der Webseite der Gemeinde Oberrieden www.oberrieden.ch aufgeschaltet. Es kann zudem bei der Gemeindeverwaltung Oberrieden, Abteilung Präsidiales, während der Bürozeiten, eingesehen werden.

 

Gemeinderat Oberrieden