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Zuzug, Umzug, Wegzug

Zuständigkeit: Gesellschaft

Sind Sie neu nach Oberrieden gezogen und haben Sie sich zuerst bei der alten Gemeinde abgemeldet? Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen gemäss Gesetz (§ 10 MERG) persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via Onlineschalter und bringen bzw. senden Sie uns folgende Unterlagen:

Schweizerinnen und Schweizer:

  • Anmeldeformular vollständig ausgefüllt

Niederlassung:

  • Heimatschein/e
  • Pass oder Identitätskarte
  • Familienbüchlein (nur verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
  • Miet-, Kaufvertrag oder Wohnungsausweis
  • Kopie Versicherungsausweis/e Krankenkasse (bei Familie für alle Mitglieder)
  • Wehrpflichtige müssen ihr Dienstbüchlein direkt an die Militärverwaltung einsenden
  • Fr. 40.– pro erwachsene Person 

Nebenniederlassung (Aufenthalt/Wochenaufenthalt):

  • Aufenthaltsausweis
  • Fr. 100.–

Ausländische Staatsangehörige:

Bitte kommen Sie persönlich bei uns vorbei und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis/e (Original)
  • Familienbüchlein (nur verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
  • Miet-, Kaufvertrag oder Wohnungsausweis
  • Kopie Versicherungsausweis/e Krankenkasse (bei Familie für alle Mitglieder)
  • Fr. 40.– pro erwachsene Person

Zusätzlich werden ausländerrechtliche Gebühren erhoben.

Sie können Ihre Meldepflicht bequem online über EUmzugCH erfüllen.
Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Umzugsmeldung an die Einwohnerdienste Ihrer bisherigen Wohngemeinde. Bei Wegzug ins Ausland ist die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle notwendig. Ausländer und Ausländerinnen müssen sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Mitzubringen ist der Ausländerausweis.