Direkt zum Inhalt

Einzugsanzeige/ Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)

Zuständigkeit: Gesellschaft

Vermieter, Logisgeber und Haushaltvorstände haben jeden Ein-, Aus-, und Umzug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung der Einwohnerkontrolle zu melden. Verwenden Sie dafür das neue Online Formular des Bundesamtes für Statistik, das Sie über folgenden Link öffnen und ausfüllen können.

Diese Mitteilung wird für die Aufforderung zur An- bzw. Abmeldung benötigt, wenn dies nicht durch den Betroffenen selber geschieht.