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Hundewesen

Zuständigkeit: Gesellschaft

Einwohnerkontrolle

Gemäss dem kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden und der Verordnung dazu, melden Hundehalter ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde sowie dem AMICUS an. Ihren Hund können Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle  anmelden.

Jährlich wird eine Hundesteuer erhoben. Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte. Reduktion oder Erlass der Hundesteuer erhalten Sie bei einem Dienst-, Sanitäts-, Lawinen- oder Blindenhund. In diesem Fall oder wenn Sie die Hundesteuer bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt haben, melden Sie sich bitte am Schalter der Einwohnerkontrolle.

Bitte melden Sie uns auch umgehend, falls Ihr Hund gestorben ist oder Sie ihn weggegeben haben. Sie erhalten die Hälfte der bezahlten Hundesteuer zurück, sofern das Ereignis im ersten Halbjahr eingetreten ist.

Gebühren

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.–, eine verspätete Meldung kostet CHF 40.–.

Die Hundeabgabe wird den Hundehaltern in Rechnung gestellt.
Die Jahresgebühr für die Hundeverabgabung beträgt CHF 150.–.

 

Kontakt

Telefon
044 722 71 07