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Zusatzleistungen

Zuständigkeit: Gesellschaft

Zusatzleistungen (ZL), in anderen Kantonen werden sie Ergänzungsleistungen genannt, helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht decken. 

Zusatzleistungen sind eine Versicherungsleistung der AHV oder IV, keine wirtschaftliche Hilfe (Sozialhilfe).

Sie sichern einkommenschwachen AHV- und IV-Rentenberechtigten eine angemessene materielle Existenz oder ermöglichen ihnen, mit Zusatzleistungen, die selbständige Bezahlung ungedeckter Heimkosten.  

Zusatzleistungen umfassen hauptsächlich folgende Leistungen:

  • Festsetzen und Ausrichten von Zusatzleistungen, kantonalen Beihilfen und Gemeindezuschüssen
  • Festsetzen und Ausrichten von Zuschüssen bei Heimaufenthalt
  • Prüfen und Vergüten von Krankheits- und Behinderungskosten
  • Gewähren ausserordentlicher Gemeindezuschüsse in Härtefällen
  • Ausrichten der Einmalzulagen gemäss Beschluss der Sozialbehörde 
  • Beratung

Kontakt

Telefon
044 722 71 02