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Ambrosia - Bekämpfung

Zuständigkeit: Tiefbau und Umwelt

Ambrosia artemisiifolia, das Aufrechte Traubenkraut oder landläufig "Ambrosia" genannt, wird in verschiedenen Regionen Europas sowie in der Schweiz zu den invasiven Neophyten gezählt. Gemäss einem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt muss das Einbringen von invasiven Neophyten verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert oder beseitigt werden. Dieses Übereinkommen wurde von allen Staaten Europas, inklusive der Schweiz ratifiziert.

Die Schweiz deklarierte im 2006 in der Verordnung über den Pflanzenschutz Ambrosia als "besonders gefährliches Unkraut". Seit dem besteht gegenüber Ambrosia eine Melde- und Bekämpfungspflicht.

Ambrosia besitzt stark allergene Pollen. Dadurch können die Pflanzen zu einem gesundheitsgefährdenden Problem werden.

Blühen die Pflanzen bereits, empfiehlt es sich, einen Atemschutz zu tragen, da viele Menschen allergisch auf die Pollen reagieren. Ambrosiapflanzen lassen sich sehr einfach bekämpfen, indem sie mit der Wurzel ausgerissen werden. Auch Handschuhe sind ein Muss, um allergische Hautausschläge zu vermeiden. Die Pflanzen müssen anschliessend zwingend im Kehricht entsorgt werden.

Eine erfolgreiche Bekämpfung muss auf allen Ebenen umgesetzt werden, das heisst auf der privaten, regionalen, nationalen und internationalen Ebene! Somit sind alle aufgerufen und verantwortlich, Ambrosia zu bekämpfen.

Sollten Sie Ambrosiapflanzen finden, melden Sie den Fundort sofort bei der Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Zürich unter der Nummer 058 105 99 03 oder der Abteilung Tiefbau und Umwelt unter tiefbau.umwelt@oberrieden.ch.

Kontakt

Telefon
044 722 71 12