Beglaubigungen
Für die Beglaubigung von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten wenden Sie sich bitte an das Gemeindeammann- und Betreibungsamt in Horgen.
Der Gemeindeammann beglaubigt Unterschriften, Abschriften, Auszüge von Dokumenten oder sichert das Datum einer privaten Urkunde. Im Kanton Zürich sind zur Beglaubigung jeder Gemeindeammann, jeder Notar oder auch speziell durch das Obergericht ermächtigte Personen zuständig. Seit dem 15. September 2010 wird das Gemeindeammann- und Betreibungsamt der Gemeinden Oberrieden an folgender Adresse weitergeführt:
Gemeindeammann- und Betreibungsamt
Dorfplatz 1
8810 Horgen
Telefon 044 728 42 44
betreibungsamt@horgen.ch
Die entsprechende Grundlage kann aus der Verordnung des Obergerichts über die Beglaubigungen durch die Gemeindeammänner entnommen werden.