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UNO-Behindertenrechtskonvention

Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten. Sie sind dafür auf den Abbau von vielen noch bestehenden Hürden angewiesen. Damit werden keine Sonderrechte eingeräumt, sondern Benachteiligungen beseitigt und dieselben Rechte wie für die gesamte Bevölkerung gesichert.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) hat zum Ziel, massgeblich zur Beseitigung der tiefgreifenden sozialen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beizutragen. Auf der Grundlage der Chancengleichheit soll ihre Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben gefördert werden. Die UNO-BRK wurde am 13. Dezember 2006 in New York abgeschlossen und ist von der Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft gesetzt worden.

2024 hat die Gemeinde Oberrieden ein Projekt zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention gestartet. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Oberrieden absolvierten einen Sensibilisierungs-Workshop mit dem Ziel, das Bewusstsein für die Situation von Menschen mit Behinderung zu fördern. Die Führung der Gemeindeverwaltung diskutierte die Umsetzung in einem Workshop, der geleitet wurde vom Kanton Zürich. Als wichtigstes Element der Umsetzung führte die Gemeinde einen Inklusions-Check zusammen mit der Bevölkerung durch: eine Prüfung, in welchen Bereichen es in Oberrieden Entwicklungsbedarf gibt, um Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen.

Aus dem Inklusions-Check resultiert ein Bericht mit Empfehlungen. Dieser bildet die Grundlage für die Diskussion mit Betroffenen und Interessierten zu den Umsetzungsmassnahmen in den kommenden Jahren.

Auf dieser Website werden Sie periodisch über die Entwicklung informiert.