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UNO-Behindertenrechtskonvention

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten. Dafür müssen bestehende Hürden abgebaut werden. Dies bedeutet keine Sonderrechte, sondern die Beseitigung von Benachteiligungen und die Sicherung gleicher Rechte für alle.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) hat zum Ziel, die tiefgreifende soziale Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Sie fördert ihre Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf der Grundlage der Chancengleichheit. Die UNO-BRK wurde am 13. Dezember 2006 in New York verabschiedet und trat in der Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft.

Im Jahr 2024 startete die Gemeinde Oberrieden ein Projekt zur Umsetzung der UNO-BRK. Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung nahmen an einem Sensibilisierungs-Workshop teil, um das Bewusstsein für die Situation von Menschen mit Behinderung zu fördern. Die Führung der Gemeindeverwaltung diskutierte die Umsetzung in einem Workshop mit dem Kanton. Ein zentrales Element war der Inklusions-Check, bei dem zusammen mit der Bevölkerung geprüft wurde, in welchen Bereichen es in Oberrieden Entwicklungsbedarf gibt, um Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen.

Der Inklusions-Check führte zu einem Bericht mit Empfehlungen. Wir stellen ihn in einer ausführlichen Version und einer Kurzfassung zur Verfügung. Der Bericht bildet die Grundlage für die Diskussion mit Betroffenen und Interessierten zu den Umsetzungsmassnahmen in den kommenden Jahren. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden gebündelt, priorisiert und den zuständigen Abteilungen zugeordnet. Eine Übersicht für die Jahre 2025-2026 finden Sie hier.

Eine zentrale Empfehlung aus dem Bericht ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, in der Menschen mit und ohne Behinderungen aus Oberrieden den Gemeinderat bei der Umsetzung beraten. Bewerbungen für diese "AG Behindertenrechte" nehmen wir gerne bis 30. September 2025 entgegen. Die Ausschreibung finden Sie hier.

Zudem ist die Schaffung einer Fachstelle Behindertenrechte geplant, die die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben vorantreibt, alle Bereiche der Verwaltung zum Thema Inklusion unterstützt sowie Sensibilisierungen und Weiterbildungen der Mitarbeitenden organisiert. Für Oberrieden allein dürften das nur wenige Stellenprozente sein. Aktuell wird geprüft, ob eine gemeindeübergreifende Lösung mit Nachbargemeinden möglich ist.

Auf dieser Website werden Sie regelmässig über die weiteren Entwicklungen informiert.