Ordentliche Einbürgerung
Die ordentliche Einbürgerung gilt für diese Personen:
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Ich habe eine C-Bewilligung.
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Ich lebe in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz.
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Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
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Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
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Ich bin Ausländer und lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
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Ich bin Ausländerin und lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
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Ich bin Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet.
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Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
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Wir sind eine ausländische Familie.
Was muss ich für die ordentliche Einbürgerung machen?
Zuerst muss ich Formulare organisieren. Meine Gemeinde hilft mir, wenn ich Fragen habe. Dann schicke ich meine Formulare zum Gemeindeamt vom Kanton Zürich.
Wie lange dauert die ordentliche Einbürgerung?
Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, meine Gemeinde und der Bund prüfen meine Dokumente. Ich weiss immer, wo meine Dokumente sind.
Was kostet die ordentliche Einbürgerung?
Die Kosten bei Kanton und Bund sind fix. Jede Gemeinde hat andere Kosten (siehe Gebührentarif). Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.
Wann muss der Kantonale Deutschtest KDE absolviert werden?
In Oberrieden werde ich während des Einbürgerungsverfahrens von der Gemeinde aufgefordert, den Kantonalen Deutschtest KDE zu absolvieren. Ich erhalte hierfür rechtzeitig alle Informationen.
Gesuchsformular und weitere Informationen
Kanton Zürich - Ordentliche Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:
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Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
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Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
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Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
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Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
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Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
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Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).
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Was muss ich für die erleichterte Einbürgerung machen?
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Zuerst muss ich Formulare organisieren. Meine Gemeinde hilft mir, wenn ich Fragen habe. Dann schicke ich meine Formulare per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM). Das SEM in Bern ist für die erleichterte Einbürgerung verantwortlich.
Wie lange dauert die erleichterte Einbürgerung?
Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, meine Gemeinde und der Bund prüfen meine Dokumente.
Was kostet die erleichterte Einbürgerung?
Die erleichterte Einbürgerung kostet für Erwachsene CHF 900. Für Personen bis 18 Jahren kostet die erleichterte Einbürgerung CHF 650. Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.
Gesuchsformular
Das Gesuchsformular kann direkt beim SEM (ch [at] sem [dot] admin [dot] ch) bestellt werden. Das Gesuch wird per Post beim Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) eingereicht (Adresse auf dem Gesuchsformular ersichtlich).
Weitere Informationen
Kanton Zürich – Erleichterte Einbürgerung
Überprüfung der Grundkenntnisse
Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Kenntnisse über die Geographie, die Geschichte, die Politik und die Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens haben. Die Gemeinde Oberrieden verlangt keinen Grundkenntnistest, sondern prüft Ihre Grundkenntnisse während dem Verfahren in einem persönlichen Gespräch.
Informationen zur Vorbereitung finden Sie unter:
Bund
Kanton
Gemeinde