Ambrosia artemisiifolia, das Aufrechte Traubenkraut oder landläufig "Ambrosia" genannt, wird in verschiedenen Regionen Europas sowie in der Schweiz zu den invasiven Neophyten gezählt. Gemäss einem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt muss das Einbringen von invasiven Neophyten verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert oder beseitigt werden. Dieses Übereinkommen wurde von allen Staaten Europas, inklusive der Schweiz ratifiziert.
Die Schweiz deklarierte im 2006 in der Verordnung über den Pflanzenschutz Ambrosia als "besonders gefährliches Unkraut". Seit dem besteht gegenüber Ambrosia eine Melde- und Bekämpfungspflicht.
Ambrosia besitzt stark allergene Pollen. Dadurch können die Pflanzen zu einem gesundheitsgefährdenden Problem werden, welches Kosten in diesem Bereich entstehen lassen kann, vgl. Kapitel Gesundheit und Ambrosiapollen.
Eine erfolgreiche Bekämpfung muss auf allen Ebenen umgesetzt werden, das heisst auf der privaten, regionalen, nationalen und internationalen Ebene! Somit sind alle aufgerufen und verantwortlich, Ambrosia zu bekämpfen.