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Gesuch um Fristerstreckung für die Steuererklärung

Ist es Ihnen nicht möglich, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen, so können Sie hier eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.

Beachten Sie bitte, dass Fristverlängerungen generell nur bis zum 30. November des aktuellen Jahres möglich sind. Fristerstreckungsgesuche sind bis spätestens 31. März einzureichen. Später eingereichten Gesuchen kann nicht mehr entsprochen werden.

Ohne unseren Gegenbericht können Sie davon ausgehen, dass Ihrem Gesuch entsprochen wurde.

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